AGB
Letzte Premium-Katamaran Plätze: 31.08 & 14.09 Kroatien sowie 07.09 & 21.09 Griechenland
1. Anmeldung zum Segelevent / Zustandekommen des Vertrages über die
Teilnahme an einem Segelevent
1. Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer SailTheBlue den Abschluss eines
Vertrages über die Teilnahme an einem Segelevent an.
2. Grundlage des Vertrages ist die Leistungsbeschreibung, Preis sowie die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Der Vertrag kommt durch die Annahme durch SailTheBlue in Form der
Zusendung der Buchungsbestätigung per E-Mail zustande. Grundlage des
Vertrages sind die Buchungsbestätigung und die Informationen auf der
Website www.SailTheBlue.de. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung
vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt darin die Ablehnung des Angebots des
Teilnehmers in Verbindung mit einem neuen Angebot durch SailTheBlue. An
dieses ist SailTheBlue für die Dauer von 7 Tagen nach Zusendung dieses
Angebots gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen
Angebots zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist die
Annahme erklärt bzw. die Anzahlung leistet.
4. In dem Angebot des Segelevents auf seiner Internetseite kann der
Veranstalter eine Liste von Dokumenten, die unerlässlich für die Teilnahme
an der Reise sind, veröffentlichen und ihre Vorlage oder ihre Beschaffung bis
zu einem entsprechenden Termin verlangen. Das Fehlen solcher Dokumente
oder deren nicht fristgerechte Vorlage kann als Rücktritt von dem Segelevent
gewertet werden, dessen Gründe der Teilnehmer zu verantworten hat.
5. Der Teilnehmer meldet sich zum Segeltörn durch das korrekte Ausfüllen und
Abschicken des Anmeldeformulars auf der Internetseite des Veranstalters an.
Alle in dem Anmeldeformular angegebenen Daten müssen richtig sein.
Angaben von wahrheitswidrigen Daten können als Rücktritt gewertet werden,
dessen Gründe der Teilnehmer zu vertreten hat.
2. Leistungen
1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Informationen aus der
Törnbeschreibung. SailTheBlue bzw. der eingesetzte, verantwortliche Skipper
sind berechtigt, Änderungen, insbesondere bezüglich des Abfahrts- und
Ankunftshafens, der Route und des Zeitplans des Segelevents durchzuführen,
wenn diese notwendig geworden und auf die im Rahmen der Seefahrt auf
Yachten üblichen Gründe zurückzuführen sind und nicht von SailTheBlue bzw.
vom Skipper wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Die geänderte
Leistung ersetzt sodann die ursprünglich vertraglich vereinbarte Leistung.
2. Das Segelevent umfasst die Unterbringung in einer Doppelkabine (oder
ausnahmsweise im Salon) und die Benutzung aller Einrichtungen an Bord, die
Stellung von Bettwäsche, die Endreinigung der Segelyacht sowie die Führung
der Segelyacht durch einen Skipper. Die Funktionstüchtigkeit aller
Einrichtungen an Bord zu jeder Zeit kann bei einer Segelyacht aufgrund der
äußeren Bedingungen nicht garantiert werden. Kosten des Segelevents, wie
insbesondere Hafen- und Liegegebühren, Verpflegung sowie Wasser und
Treibstoff sind nicht in den aufgeführten Preisen enthalten. Sie werden wie
üblich über eine zu Beginn des Segelevents einzurichtende Bordkasse vor Ort
abgerechnet.
3. Der Skipper wird nach alter Seemannstradition von allen Teilnehmern
(Bordgemeinschaft) mit verpflegt.
4. An- und Abreise sowie Transfer sind nicht Bestandteil des gebuchten
Segelevents und nicht in den aufgeführten Preisen enthalten. Sie sind von
dem Teilnehmer selbst zu organisieren und die Kosten hierfür selbst zu
tragen.
2. Beginn und Ende des Segelevents
1. Beginn des Segelevents ist jeweils Samstag gegen 17:00 Uhr. Ende des
Segelevents ist Samstag gegen 9:00 Uhr. Rückkehr in den Heimathafen ist
Freitag ca. 17:00/18:00 Uhr. Die Yachten stehen samstags tagsüber nicht zur Verfügung. Diese Zeit wird für Wartung, Reparatur, Reinigung sowie evtl.
Schiffs-, Crew- und Skipperwechsel benötigt. Dies gilt auch bei
mehrwöchigen Segelevents.
3. Zahlungsbedingungen
1. SailTheBlue erstellt nach Abschluss des Vertrages über die Teilnahme an
einem Segelevent eine Rechnung über den Preis.
2. 50% Prozent des Preises werden bei Buchung fällig. Der Restbetrag ist
spätestens 45 Tage vor Beginn des Segelevents fällig.
3. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist jeweils der Zeitpunkt der Gutschrift auf
dem Konto von SailTheBlue maßgeblich.
4. Teilnahmebedingungen
1. Bei Segelevents handelt es sich um sportliche Veranstaltungen. Indem sich
der Teilnehmer zu einem Segelevent anmeldet, erklärt er sogleich, dass sein
physischer und psychischer Gesundheitszustand ihm die Teilnahme an dem
Segelevent ermöglicht und dass er sich insbesondere schwimmend
mindestens 15 Minuten im Meer über Wasser halten kann. Bei der Mitnahme
von Kindern sind ausschließlich die Erziehungsberechtigten aufsichtspflichtig.
2. Im Falle von Zweifeln hinsichtlich der Erfüllung dieser Bedingungen ist der
Teilnehmer verpflichtet, sich vor der Anmeldung zum Segelevent mit
SailTheBlue in Verbindung zu setzen.
3. Der Skipper ist der Schiffsführer. Der Teilnehmer erkennt an, dass an Bord in
seglerischer, seemännischer und navigatorischer Hinsicht allein die
Entscheidung des eingesetzten, verantwortlichen Skippers maßgeblich ist. Er
erklärt, fachlichen Anweisungen des Skippers unbedingt Folge zu leisten und
den Schiffsführer über alle Fälle welche die Sicherheit von Personen oder die
des Schiffes betreffen unverzüglich zu informieren.
4. Der Teilnehmer erkennt an, sich an Bord in seglerischer Hinsicht aktiv zu
beteiligen. Dies gilt insbesondere für die Manöver (z.B. Segel setzten/
einholen, An-/Ablegen im Hafen, Ankermanöver). Dies erfolgt nach fachlicher
An-/ Einweisung und unter der Verantwortung des Skippers.
5. Der Teilnehmer ist verpflichtet, während des Segeltörns die aktuell
benötigten Dokumente zum Grenzübertritt seines Heimatlandes und den
Grenzen der auf der Route des Segeltörns vorgesehener Staaten,
mitzuführen.
6. Der Konsum jeglicher illegaler Substanzen ist verboten und kann zum
sofortigen Ausschluss der Reise führen, ohne dass der Teilnehmer für diesen
Ausschluss entschädigt wird.
7. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Zoll- und Devisenvorschriften der auf der
Route des Segeltörns liegenden Staaten zu beachten.
8. Für den Fall, dass der Teilnehmer eine etwaige Reklamation geltend machen
möchte, ist er verpflichtet diese vor Ort und während der Reise dem Skipper,
oder dem Veranstalter direkt mitzuteilen. Einwände und Reklamationen die
nach Ende der Reise hervorgebracht werden, können nicht berücksichtigt
werden.
5. Verlauf des Segelevents
1. Der Veranstalter stellt eine Yacht mit einem Skipper zur Verfügung. Dabei behält
er sich das Recht vor, ausfallbedingt, auch kurzfristig, einen englischsprachigen
Skipper einzusetzen.
2. Der Veranstalter erwartet vom Teilnehmer eine aktive und flexible
Herangehensweise an alle während der Reise auftretenden Probleme.
3. Der Veranstalter kann nicht garantieren, dass alle Elemente der Ausstattung der
Yacht richtig funktionieren werden. Eine Hochseeyacht besteht aus sehr vielen
verschiedenen Teilen, die bei extremen Bedingungen und Feuchtigkeit arbeiten.
Deshalb sind Auftreten und Beseitigung von Havarien ein integraler Bestandteil des Lebens auf einer Yacht. Ernsthafte technische Probleme werden vom
Mechaniker, der den Vercharterer vertritt, beseitigt. Im Fall, dass der Mechaniker
nicht in der Lage ist, zur Yacht zu gelangen oder im Fall von kleinen Pannen,
umfasst die aktive Teilnahme des Teilnehmers auch Hilfe bei der Beseitigung der
Panne, wenn dies seine Möglichkeiten nicht überschreitet.
4. Der Veranstalter erstattet keinen Wert für Leistungen zurück, die nicht
vollständig ausgenutzt wurden aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des
Teilnehmers liegen, wie z.B. Verspätung am Sammelort, freiwilliger Verzicht auf
einen Teil oder den ganzen Segelevent.
5. Sollte es aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters
liegen, nicht möglich sein, den Segelevent auf der im Angebot angegebenen
Yacht zu beginnen oder fortzuführen, hat der Veranstalter das Recht, die Yacht
gegen eine andere mit ähnlichem Standard auszutauschen. In diesem Fall steht
dem Teilnehmer kein Schadensersatz zu.
6. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für während des Segeltörns
zerstörte, geklaute oder nach Beendigung zurückgelassene Sachen des
Teilnehmers.
7. Die Versicherung der Yacht umfasst nicht die Schäden, die ein Teilnehmer
während des Segeltörns davontragen kann. Der Teilnehmer erklärt im Besitz
einer Auslandskrankenversicherung zu sein, welche im jeweiligen Reiseland
Gültigkeit besitzt. Der Veranstalter weist ausdrücklich daraufhin, dass viele
private Haftpflichtversicherer bezüglich der Aktivität Segeln als sog.
gefahrgeneigte Sportart in ihren Versicherungsbedingungen einen
Haftungsausschluss aufgeführt haben. Ein möglicher Versicherungsschutz kann
durch eine sog. Kojenversicherung erlangt werden. Der Veranstalter garantiert,
dass die Schiffe über eine landesübliche Versicherung verfügen und der Skipper
über eine Skipperhaftpflichtversicherung verfügt.
8. Falls die Yacht sich verspätet, erstattet der Veranstalter keinen Wert für einen
verpassten Rückflug. Deshalb sind Zeitreserven bei der Buchung des Rückflugs und Rücktrittsversicherung für den Flug (z.B. Hansemerkur) dringend zu
empfehlen.
6. Absage des Segeltörns
1. SailTheBlue kann bis vier Wochen vor Beginn des Segelevents von dem
Vertrag zurücktreten, wenn sich nicht mehr als vier Personen
(Mindestteilnehmerzahl) für den jeweiligen Segelevent angemeldet haben.
SailTheBlue kann dem Teilnehmer die Teilnahme an einem vergleichbaren
Segelevent anbieten oder einen anderen Anbieter als Subunternehmer
einsetzen.
2. Für den Fall, dass ein Segelevent wegen einem vom Veranstalter nicht zu
vertretenden Grundes abgesagt werden muss, erhält der Teilnehmer einen
Gutschein in voller Höhe des Törnpreises und kann diesen für die Buchung
eines beliebigen anderen Törns verwenden.
3. Über eine Absage des Segeltörns wird der Teilnehmer ausschließlich mittels
E-Mail informiert.
7. Rücktritt
1. Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Als Datum des
Rücktritts wird angenommen: Tag des Eintreffens einer Erklärung des
Teilnehmers per E-Mail über den Rücktritt beim Veranstalter.
2. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, ist SailTheBlue Berechtigt bei der
Bemessung der Entschädigung folgende Pauschalen anzusetzen:
– bis 8 Wochen vor Reisebeginn 30 %,
– bis 6 Wochen vor Reisebeginn 50 %,
– bis 4 Wochen vor Reisebeginn 70 %
– bis 2 Wochen vor Reisebeginn 100 %.
3. Sollte der ursprünglich gebuchte Törntermin mit Vollzahlern ausgebucht
werden, bekommt der Teilnehmer einen 1 Jahr gültigen Gutschein in Höhe der entstandenen Stornokosten. Der Gutschein wird innerhalb von 14 Tagen
nach Start der umgebuchten Tour an den Teilnehmer gesendet.
4. Für den Fall, dass der Veranstalter nach der Buchung rabattierte Angebote
offeriert, darf der Teilnehmer nicht stornieren/ zurücktreten, um danach
erneut zu buchen, um so in den Genuss des Rabattes zu kommen. Bei einem
solchen Vorgehen gilt der Preis der ersten, nicht rabattierten Buchung.
5. Zur Vermeidung der Kostenentstehung aufgrund des Verzichts auf den
Segeltörn empfiehlt der Veranstalter den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung
6. Im Falle auftretender Pandemien (z.B. COVID-19) kann der Veranstalter
SailTheBlue auch kurzfristig vom Vertrag zurück treten, wenn entsprechende
Auflagen oder Gesetze in dem Zielland von Seiten des Staates erlassen
werden.
8. Kündigung
1. SailTheBlue kann den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung
kündigen. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund liegt insbesondere dann
vor, wenn der Teilnehmer entgegen seiner Erklärung nicht die
physische oder psychische Eignung aufweist, der Teilnehmer entgegen seiner
Erklärung und trotz einer entsprechenden Abmahnung seiner Verpflichtung,
den Anweisungen des Skippers unbedingt Folge zu leisten, nicht nachkommt
oder sonst durch sein Verhalten die Durchführung des Segelevents gefährdet
oder stört oder die Gesundheit oder körperliche Unversehrtheit anderer
Teilnehmer gefährdet.
2. Bei einer außerordentlichen Kündigung durch SailTheBlue behält SailTheBlue
den Anspruch auf den Preis.
3. Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben von
dieser Regelung unberührt.
9. Gruppenbuchungen
1. Gruppenbuchungen sind solche Buchungen im Sinne dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen, bei denen eine Gruppe ein komplettes Schiff für sich
bucht und weitere externe Buchungen auf dieses Schiff damit ausschließt. In
diesem Fall übernimmt der „Gruppenchef“ den organisatorischen Ablauf und den
Buchungsvorgang.
2. Der Gruppenchef haftet allein für die vertraglichen Pflichten der Personen, die er
bei der Anmeldung angibt, gegenüber dem Veranstalter.
3. Alle Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf
Gruppenbuchungen entsprechende Anwendung.
4. Wird auf Wunsch des Gruppenchefs ein individueller Reiseverlauf
zusammengestellt, so folgt die Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem
entsprechenden konkreten Angebot an den Gruppenchef und der jeweiligen
Anmeldebestätigung. Auch bei individuell vereinbarten Reiseverlauf gilt, dass der
Veranstalter auf Grund der Wetterverhältnisse berechtigt ist, den Reiseverlauf
während der Reise in dem Rahmen zu ändern, welcher für eine sichere
Durchführung der Segelreise erforderlich ist. Dieses Erfordernis liegt
ausschließlich in der Entscheidung des Skippers, bzw. bei der Geschäftsführung
des Veranstalters.
10.Schadensersatz
1. Für Schäden, die während des Segelevents an der Yacht entstehen und die
(dem Grunde oder der Höhe nach) nicht von einer Versicherung gedeckt sind,
haften die Teilnehmer zu gleichen Teilen (der Skipper mit doppeltem Anteil),
jedoch insgesamt maximal 250,- € pro Person.
2. Dies gilt nicht für Schäden, die durch einen Teilnehmer grob fahrlässig oder
vorsätzlich verursacht wurden. Für diese Schäden haftet der betreffende
Teilnehmer in voller Höhe
11.Haftung
1. Zu Beginn und während des Segelevents kann es zu außerplanmäßigen
Hafenaufenthalten (z.B. durch notwendig gewordene Reparaturen) kommen.
Diese stellen bis zu einem Zeitraum von 48 h keine erhebliche
Beeinträchtigung des Segelevents dar und begründen weder das Recht zur
Kündigung noch Schadensersatzansprüche. Ausserplanmässige
Hafenaufenthalte können ebenso durch aussergewöhnliche
Wetterverhältnisse entstehen. Der Hafenaufenthalt wird vom Skipper oder
der Geschäftsführung von SailTheBlue für solche Fälle entschieden, in denen
es unverantwortlich ist aufgrund der Wetterverhältnisse den sicheren Hafen
zu verlassen. In diesen Fällen (höhere Gewalt) ist der Zeitraum des
Hafenaufenthalts nicht begrenzt.
2. Es kann zu Verspätungen der Yacht am Abreisetag kommen (z.B. durch nicht
vorhersehbare Wetterbedingungen oder technische Probleme). Bei der
Buchung des Rückflugs sollte der Teilnehmer daher ausreichend Zeitreserven
(min. 6 h zwischen Ende des Segelevents und Rückflug) einkalkulieren.
3. Die vertragliche Haftung von SailTheBlue und ihrer Erfüllungsgehilfen auf
Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf
die Höhe des dreifachen Preises des Segelevents beschränkt, soweit ein
Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch
SailTheBlue herbeigeführt wurde. Die Beschränkung der Haftung auf den
dreifachen Preis gilt auch, soweit SailTheBlue für einen dem Teilnehmer
entstandenen Schaden, der kein Körperschaden ist, allein wegen des
Verschuldens eines Leistungsträgers (z.B. Eigner der Yacht) verantwortlich
ist.
4. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SailTheBlue oder ihrer
Erfüllungsgehilfen oder auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit beruht.
5. SailTheBlue haftet nicht für höhere Gewalt, insbesondere Krieg, Bürgerkrieg,
Streik, Naturereignisse, Pandemien, die nach Vertragsschluss
entstehen bzw. bekannt werden.
6. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
12.Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
1. SailTheBlue informiert den Teilnehmer aus einem Mitgliedsstaat der
Europäischen Union über die aktuellen, einschlägigen Pass-, Visa- und
Gesundheitsbestimmungen des Landes, in dem der Segelevent angeboten
wird. Angehörige anderer Mitgliedsstaaten erhalten über ihr zuständiges
Konsulat Auskunft. Besonderheiten in der Staatsangehörigkeit
(Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) erfordern besondere Sorgfalt
des Teilnehmers bei der Vorbereitung auf den Segelevent.
2. Der Teilnehmer informiert sich eigenständig über die Zoll- und
Devisenbestimmungen der auf der Strecke des Segeltörns liegenden Staaten.
3. Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung von Pass-, Visa-, Zoll-,
Devisen- und Gesundheitsbestimmungen resultieren, trägt der Teilnehmer.
13.Datenschutz
1. Die im Zusammenhang mit einem Segelevent erfassten Daten des
Teilnehmers werden ausschließlich in dem zur Durchführung des Segelevents
notwendigen Umfang verarbeitet, genutzt und weitergegeben.
2. Der/die Teilnehmer willigen ein, dass die Daten auch für Marketingzwecke
genutzt werden können, etwa für den Versand eines Newsletters. Diese
Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
14.Schlussbestimmungen
1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des
Vertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, Gerichtsstand ist Freiburg i.Br.